Beschränkungen an Friedhöfen durch Corona

Durch die Corona-Pantemie wurden im März von den zuständigen Verwaltungen der Gemeinden wichtige Einschränkungen bei Abschiedfeierlichkeiten, Aussegnungen und am Grab erlassen. Das geht von Betretungsverbot in den Aussegnungshallen/Leichenhäusern bis zur begrenzten Anzahl der Trauergäste. Die Festsetzungen werden von der Stadt oder dem zuständigen Landratsamt beschlossen und können bei uns nachgefragt werden.