Vorsorge
Den eigenen Abschied regeln - vorausschauend & verantwortungsbewusst

Bestattungsvorsorge heißt Selbstbestimmung:

Von der Bestattungsart über die Auswahl eines Sarges oder einer Urne bis hin zu Details für die Trauerfeier können Sie schon heute festlegen, wie Ihr Abschied dereinst aussehen soll.

Damit haben Sie nicht nur selbst eine Sorge weniger, Sie entlasten auch Ihre Angehörigen.

In der Vorsorgeberatung helfen wir Ihnen mit all unserer Erfahrung, die richtigen Entscheidungen zu treffen und erläutern dabei auch ausführlich die Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung.

Für das Beratungsgespräch halten Sie bitte folgende Dokumente bereit (falls vorhanden):
  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheiratete: Heiratsurkunde
  • Geschiedene: Heiratsurkunde + Scheidungsurteil
  • Verwitwete: Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
Ihre Fragen zur Bestattungsvorsorge:

Unsere Sonder-Informationstage für Sie in unseren Filialen. Alternativ jederzeit nach telefonischer Vereinbarung über 0871 25040

Bestattungsdienst Velden
immer Dienstag 15 bis 17 Uhr

Bestattungsdienst Vilsbiburg
immer Mittwoch 10 bis 14 Uhr

Bestattungsdienst Geisenhausen
immer Donnerstag 10 bis 14 Uhr

Bestattungsdienst Frontenhausen
nach telefonischer Vereinbarung

Häufig gestellte Fragen:

Durch Abschluss eines Vorsorgevertrages bei einem Bestattungsunternehmen können Sie eine Beerdigung in Ihrem Sinne festhalten und diese finanziell absichern. Es handelt sich im Einzelnen um:

  1. Treuhandvertrag über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
  2. Sterbegeldversicherungen einzelner Versicherungsgesellschaften

In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall einen Bestattungsvorsorgevertrag aufbereiten und im Voraus finanzieren. So ist das Geld für Ihre Beerdigung vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt. Um eine angemessene Bestattungsvorsorge abzuschließen, ist es erforderlich, die Leistungen einschließlich der zu erwartenden ortsüblichen Kosten mit Ihrem Bestatter zu ermitteln und vertraglich festzulegen.

Unmittelbar nach Eintreten des Todes:
  • Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt)
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
  • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut)
  • Bestattungsinstitut auswählen und kontaktieren
Für das Trauergespräch halten Sie bitte folgende Dokumente bereit (falls vorhanden):
  • Personalausweis
  • Urkunden:

Ledige: Geburtsurkunde
Verheiratete: Heiratsurkunde
Geschiedene: Heiratsurkunde + Scheidungsurteil Original
Verwitwete: Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des vorverstorben Ehegatten

  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheid
  • Foto für den Druck von Sterbebildern
  • Trauerbekleidung – keine Lederschuhe und Ledergürtel
  • Rosenkranz oder Sterbehandkreuz falls gewünscht

Sie können mit uns individuell absprechen, welche Dienstleistungen wir für Sie verrichten sollen. Dabei entscheiden Sie, welche Erledigungen Sie selbst durchführen wollen, was auch für einen würdigen Abschied wichtig sein kann: für den Angehörigen noch einen letzten persönlichen Dienst vollziehen.

Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nach dessen Tod nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr Ruhe in die Situation zu bringen. Zuerst einmal sollten Sie uns verständigen, damit wir den Zeitpunkt für die Abholung zusammen besprechen können. Nach Abholung des Verstorben kann dieser gerne nochmal in unseren Abschiedsräumen oder bei Ihnen Zuhause aufgebahrt werden. Innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes erfolgt dann die Beerdigung. Diese kann individuell nach Situation festgelegt werden.

Einen genauen Preis für eine gesamte Bestattung kann man nicht nennen, da diese sehr unterschiedlich ausgeführt werden kann. Da die Bestattung eines Menschen eine komplexe Dienstleistung darstellt, die sich aus handwerklichen, beratenden und kaufmännischen Aspekten zusammensetzt sowie durch weitergereichte Gebühren (z. B. Friedhofsgebühren) und Kosten stark differiert, sollte man sich beim Bestatter des Vertrauens ein individuelles Angebot einholen. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Bestattungsarten

Die Bestattungskosten für eine Feuerbestattung sind im Allgemeinen deutlich geringer als beispielsweise für eine Erdbestattung. Generell sind die Pflegekosten für ein Urnengrab geringer als die für ein Erdgrab. Ebenfalls ist die Urne günstiger als ein Sarg. Aber auf das Urnengrab können ebenfalls Urnen-Grabsteine aufgestellt werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Feuerbestattung ebenfalls Bestattungskosten für einen Sarg samt Innenausstattung entstehen, da in Deutschland eine sogenannte Sargpflicht für die Kremation besteht. Für die Kremation wird meist jedoch eine günstige Ausführung eines Sarges verwendet.