Unter einer Feuerbestattung wird die Kremierung und die anschließende Beisetzung der Asche der Verstorbenen verstanden. Der Vorteil dieser Bestattungsart ist die Vielzahl an Möglichkeiten, die Urne beizusetzen.
Bei der Erdbestattung gibt es in der Regel lediglich die Auswahl zwischen traditionellen Grabstelle oder einem Einzelgrab. Bei der Feuerbestattung kann die Urne auf dem Friedhof, im Wurzelbereich eines Baumes oder im Meer bestattet werden. Des Weiteren gibt es außerhalb Deutschlands viele weitere Möglichkeiten wie die Verstreuung der Asche in der Luft. Diese sind jedoch aufgrund des Friedhofszwangs hierzulande nicht erlaubt. Durch die Kremierung des Verstorbenen unterscheidet sich der Ablauf einer Erd- und Feuerbestattung. Der Zeitraum zwischen dem Todesfall und der Beisetzung muss aufgrund der Kremation nicht erheblich länger sein. Außerdem können Sie entscheiden, ob eine Trauerfeier vor der Einäscherung am Sarg oder im Anschluss an der Urne stattfinden soll. Einige Familien halten eine Trauerfeier am Sarg mit Verwandten, Freunden und Bekannten ab, setzen die Urne aber im engsten Familienkreis bei. Diese Vorgehensweise gibt die Möglichkeit, des Verstorbenen gemeinsam und im feierlichen Rahmen zu gedenken, aber ebenso, in Ruhe Abschied zu nehmen. Was muss vor der Feuerbestattung erledigt werden? Bevor Feuerbestattungen generell durchgeführt werden können, müssen Sie als Angehörige bestätigen, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war. Um jegliche Zweifel zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung oder Bestattungsverfügung zu verfassen, die den Wunsch nach einer Feuerbestattung bestätigt. Für diese Verfügung wird kein Notar benötigt, eine Unterschrift des Verfassenden sowie ein Aufbewahrungsort, an dem diese Verfügung schnell gefunden werden kann, genügen.