Beschränkungen an Friedhöfen durch Corona

Durch die Corona-Pantemie wurden im März von den zuständigen Verwaltungen der Gemeinden wichtige Einschränkungen bei Abschiedfeierlichkeiten, Aussegnungen und am Grab erlassen.

Das geht von Betretungsverbot in den Aussegnungshallen/Leichenhäusern bis zur begrenzten Anzahl der Trauergäste. Die Festsetzungen werden von der Stadt oder dem zuständigen Landratsamt beschlossen und können bei uns nachgefragt werden.

Landshuter Bestattungsdienst Gerlinde Reichwein

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