Im Trauerfall – Tag und Nacht für Sie da: 0871 25040
☎ 0871 25040
Tag und Nacht für Sie da
Wissenswertes · Ihre Rechte im Trauerfall
Ob Krankenhaus, Pflegeheim oder Heimatfriedhof: Welcher Bestatter Ihren Angehörigen begleitet, bestimmen Sie als Familie – nicht die Einrichtung und nicht der Friedhof. Hier erklären wir, was das in der Praxis bedeutet und wo die Gemeinde mitreden darf.
Fragen? Tag und Nacht für Sie da: 0871 25040
Wichtig zu wissen · Freie Bestatterwahl
Auf vielen Friedhöfen in Niederbayern ist ein bestimmtes Unternehmen von der Gemeinde mit Friedhofsarbeiten beauftragt – etwa mit dem Öffnen und Schließen des Grabes. Das heißt nicht, dass Sie dieses Unternehmen auch als Bestatter beauftragen müssen.
Im Video erklärt Philip Reichwein in weniger als einer Minute, woher dieser Irrtum kommt – und warum Sie sich davon nicht unter Druck setzen lassen sollten.
Einfach erklärt
Sie dürfen den Bestatter Ihres Vertrauens selbst auswählen. Daran ändert sich nichts, nur weil jemand im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz verstorben ist – und auch nicht dadurch, auf welchem Friedhof die Beisetzung später stattfindet. Maßgeblich ist der Wille des Verstorbenen, ersatzweise entscheiden die Angehörigen. Nehmen Sie sich ruhig einen Moment: Wer ist erreichbar, wer berät offen – und bei wem fühlen Sie sich gut aufgehoben?
Fragen? Rufen Sie uns an: 0871 25040
Ihre Entscheidung
Diese Leistungen darf weder eine Gemeinde noch eine Einrichtung einem bestimmten Unternehmen vorbehalten:
Ob aus dem Krankenhaus, dem Pflegeheim oder von zu Hause: Den Transport übernimmt der Bestatter, den Sie beauftragen.
Waschen, Ankleiden und Einbetten – würdevoll und in den Händen, denen Sie vertrauen.
Sarg, Urne, Kränze und Gestecke wählen Sie frei – auch für die Beisetzung auf dem Gemeindefriedhof.
Ablauf, Musik, Trauerredner, Sterbebilder und Traueranzeigen gestalten Sie ganz nach Ihren Wünschen.
Standesamt, Sterbeurkunden, Friedhofsverwaltung und Abmeldungen erledigt Ihr Bestatter für Sie.
Gut zu wissen
Einige Arbeiten darf die Gemeinde selbst regeln – auch wenn sie dafür ein Unternehmen beauftragt: das Öffnen und Schließen des Grabes, das Versenken des Sarges oder die Beisetzung der Urne, die Träger auf dem Friedhof und die Grundausstattung der Aussegnungshalle. Diese Leistungen rechnet die Gemeinde meist über ihre Friedhofsgebühren ab. Alles andere bleibt Ihre freie Wahl.
Krankenhaus, Pflegeheim & Hospiz
Stirbt ein Mensch in einer Einrichtung, wird Angehörigen manchmal ein Bestatter empfohlen. Das ist oft gut gemeint – verpflichtend ist es nicht. So einfach geht es:
Sagen Sie dem Haus, wen Sie beauftragen
Eine Empfehlung dürfen Sie freundlich ablehnen – niemand darf Ihnen einen Bestatter vorschreiben.
Rufen Sie uns an
unter 0871 25040 – Tag und Nacht, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Wir holen Ihren Angehörigen ab
und stimmen alles Weitere direkt mit der Einrichtung ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Es wurde schon ein anderes Unternehmen verständigt? Sprechen Sie uns trotzdem an. Wir klären mit Ihnen in Ruhe, wie es weitergeht – offen und ohne Druck.
Das sagen Familien über uns
5,0
★★★★★
über 100 Bewertungen auf Google
★★★★★
„Die ruhige, sachliche und gleichzeitig einfühlsame Art hat mir in einer schwierigen Situation sehr geholfen. Durch die kompetente Organisation fast sämtlicher Abläufe wurde mir viel Arbeit abgenommen und vieles erleichtert.“
Christine K. · Google-Bewertung
★★★★★
„Vom ersten Anruf bis zum Abschluss der Trauerfeier fühlten wir uns hervorragend aufgehoben und betreut … 5 Sterne sind eigentlich zu wenig, wir würden und werden den Bestattungsdienst Reichwein mit seinem tollen Team jederzeit weiterempfehlen.“
Andreas B. · Google-Bewertung
★★★★★
„Gerlinde Reichwein ein Bestattungsunternehmen das man wirklich weiter empfehlen kann. Beratung, Planung und Ausführung der Beerdigung unserer Mutter erfolgte profimäßig. Danke an das ganze Team.“
Kastulus W. · Google-Bewertung
Häufige Fragen
Muss ich den Bestatter nehmen, der auf unserem Friedhof arbeitet?
Nein. Ist ein Unternehmen von der Gemeinde mit Friedhofsarbeiten beauftragt – etwa mit dem Öffnen und Schließen des Grabes –, erledigt es nur diese Aufgaben. Mit der eigentlichen Bestattung, also Abholung, Versorgung, Sarg oder Urne, Trauerfeier und Formalitäten, beauftragen Sie den Bestatter Ihrer Wahl.
Darf das Krankenhaus oder Pflegeheim einen Bestatter vorschreiben?
Nein. Einrichtungen dürfen Ihnen einen Bestatter nennen, vorschreiben dürfen sie ihn nicht. Teilen Sie dem Haus einfach mit, wen Sie beauftragen möchten – wir stimmen die Abholung dann direkt mit der Einrichtung ab.
Wer entscheidet, welcher Bestatter beauftragt wird?
Maßgeblich ist der Wille des Verstorbenen, zum Beispiel aus einer Bestattungsvorsorge. Gibt es keine Verfügung, entscheiden die Angehörigen, die für die Bestattung sorgen.
Welche Kosten rechnet die Gemeinde selbst ab?
Gebühren für Grabstelle, Grabaushub und Beisetzung sowie gegebenenfalls für Aussegnungshalle oder Leichenhaus stellt die Gemeinde bzw. die Friedhofsverwaltung in Rechnung – ganz unabhängig davon, welchen Bestatter Sie wählen. Wir nennen Ihnen diese Kosten im Gespräch nach bestem Wissen vorab.
Kann ich noch wechseln, wenn schon ein anderer Bestatter verständigt wurde?
Solange Sie noch keinen Auftrag erteilt haben, sind Sie frei in Ihrer Entscheidung. Wurde bereits eine Leistung erbracht, etwa eine Abholung, kann diese abgerechnet werden. Rufen Sie uns an unter 0871 25040 – wir klären das gemeinsam mit Ihnen.
Wie schnell muss ich mich entscheiden?
Sie müssen nichts überstürzen. In Bayern muss eine Bestattung oder Einäscherung spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes erfolgen – Samstage, Sonn- und Feiertage zählen dabei nicht mit. Die Abholung sollte zeitnah geschehen, für die Wahl des Bestatters dürfen Sie sich aber einen Moment Zeit nehmen.
Sind Sie auch auf Friedhöfen außerhalb von Landshut tätig?
Ja. Mit unseren sechs Häusern in Landshut, Dingolfing, Velden, Vilsbiburg, Geisenhausen und Frontenhausen begleiten wir Bestattungen auf allen Friedhöfen in Niederbayern und darüber hinaus – auch Überführungen im In- und Ausland.
Landshuter Bestattungsdienst
Sie haben Fragen zur freien Bestatterwahl oder es ist ein Trauerfall eingetreten? Rufen Sie uns an – wir beraten Sie offen und ohne Verpflichtung, in Landshut und ganz Niederbayern.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen