UNSERE HILFE IM TRAUERFALL

Sie haben einen Trauerfall? Erstmal unser herzliches Beileid!

Wir können Ihr Leid nicht lindern, aber Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite stehen. Nachfolgend erfahren Sie erste Schritte, wie es nun weitergehen sollte. Wichtig: Bereits jetzt können Sie uns unter 0871 25040 24/7 telefonisch erreichen.

📞 Jederzeit 24/7 für Sie erreichbar

Zentrale Rufnummer: 0871 25040

Wir sind ortsunabhängig für Sie da!

So geht es nun weiter ...
1. Unmittelbar nach Eintreten des Todes:
  • Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt)
  • Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
  • Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut)
2. Kontaktaufnahme & Abholung
  • Uns als Bestattungsdienst kontaktieren
  • Aufnahme der notwendingen Daten am Telefon
  • Terminabstimmung zum gemeinsamen Trauergespräch
  • Abholung der/des Verstorbenen 
3. Organisation & Terminierung
  • Wir kümmern uns um die Organisation
  • Erledigen alle Formalitäten
  • Beantworten Ihre Fragen
  • Gestalten den Trauerdruck
  • Kümmern ums um Überführungen und die Beisetzung
Diese Dokumente benötigen Sie für unser Gespräch

Für das Trauergespräch halten Sie bitte folgende Dokumente bereit (falls vorhanden):

  • Personalausweis
  • Urkunden:​​​​
    • Ledige:                 Geburtsurkunde
    • Verheiratete:       Heiratsurkunde
    • Geschiedene:      Heiratsurkunde + Scheidungsurteil Original
    • Verwitwete:         Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
  • Krankenkassenkarte
  • Rentenbescheid
  • Foto für den Druck von Sterbebildern
  • Trauerbekleidung – keine Lederschuhe und Ledergürtel
  • Rosenkranz oder Sterbehandkreuz falls gewünscht
Häufig gestellte Fragen:

Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nach dessen Tod nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr Ruhe in die Situation zu bringen. Zuerst einmal sollten Sie uns verständigen, damit wir den Zeitpunkt für die Abholung zusammen besprechen können. Nach Abholung des Verstorben kann dieser gerne nochmal in unseren Abschiedsräumen oder bei Ihnen Zuhause aufgebahrt werden. Innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes erfolgt dann die Beerdigung. Diese kann individuell nach Situation festgelegt werden.

Sie können mit uns individuell absprechen, welche Dienstleistungen wir für Sie verrichten sollen. Dabei entscheiden Sie, welche Erledigungen Sie selbst durchführen wollen, was auch für einen würdigen Abschied wichtig sein kann: für den Angehörigen noch einen letzten persönlichen Dienst vollziehen.

Einen genauen Preis für eine gesamte Bestattung kann man nicht nennen, da diese sehr unterschiedlich ausgeführt werden kann. Da die Bestattung eines Menschen eine komplexe Dienstleistung darstellt, die sich aus handwerklichen, beratenden und kaufmännischen Aspekten zusammensetzt sowie durch weitergereichte Gebühren (z. B. Friedhofsgebühren) und Kosten stark differiert, sollte man sich beim Bestatter des Vertrauens ein individuelles Angebot einholen. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Bestattungsarten

Die Bestattungskosten für eine Feuerbestattung sind im Allgemeinen deutlich geringer als beispielsweise für eine Erdbestattung. Generell sind die Pflegekosten für ein Urnengrab geringer als die für ein Erdgrab. Ebenfalls ist die Urne günstiger als ein Sarg. Aber auf das Urnengrab können ebenfalls Urnen-Grabsteine aufgestellt werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Feuerbestattung ebenfalls Bestattungskosten für einen Sarg samt Innenausstattung entstehen, da in Deutschland eine sogenannte Sargpflicht für die Kremation besteht. Für die Kremation wird meist jedoch eine günstige Ausführung eines Sarges verwendet.

Generell nicht. Die Kommunen in Deutschland stellen allen Bürgern ein Grabplatz dort zur Verfügung, wo diese gemeldet sind. Es ist aber in vielen Gemeinden möglich, dass z. B. die Eltern eines ansässigen Hinterbliebenen, die nicht in dieser Gemeinde gemeldet waren, an dieser bestattet werden können.
Auch ist es in vielen Naturfriedhöfen möglich, sich ohne Ortzugehörigkeit in diesen bestatten zu lassen.

Bestattungskosten sind mit dem Nachlass verbunden, das bedeutet die Erben haben die Kosten zu übernehmen. Soweit die Bestattungskosten weder vom Erben noch vom vertraglich Verpflichteten getragen werden können, trifft die Kostentragung die Verwandten in 1 Ordnung vgl. § 1601, § 1615 Abs. 2 BGB.

KUNDENMEINUNGEN