Es gibt sehr viele unbeantwortete Fragen zum Thema Tod, Abschied und der Bestattung an sich. Wir möchten versuchen auf die häufigsten Fragen einzugehen und diese zu beantworten. Ihre individuellen Fragen können Sie uns jederzeit gerne im persönlichen Gespräch stellen.
Unmittelbar nach Eintreten des Todes:
- Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt)
- Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen
- Verträge und Verfügungen des Verstorbenen suchen und entsprechend handeln (z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut)
- Bestattungsinstitut auswählen und kontaktieren
Für das Trauergespräch halten Sie bitte folgende Dokumente bereit (falls vorhanden):
- Personalausweis
- Urkunden:
- Ledige: Geburtsurkunde
- Verheiratete: Heiratsurkunde
- Geschiedene: Heiratsurkunde + Scheidungsurteil Original
- Verwitwete: Heiratsurkunde + Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
- Krankenkassenkarte
- Rentenbescheid
- Foto für den Druck von Sterbebildern
- Trauerbekleidung – keine Lederschuhe und Ledergürtel
- Rosenkranz oder Sterbehandkreuz falls gewünscht
Es kann wichtig sein, einen Verstorbenen nach dessen Tod nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr Ruhe in die Situation zu bringen. Zuerst einmal sollten Sie uns verständigen, damit wir den Zeitpunkt für die Abholung zusammen besprechen können. Nach Abholung des Verstorben kann dieser gerne nochmal in unseren Abschiedsräumen oder bei Ihnen Zuhause aufgebahrt werden. Innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes erfolgt dann die Beerdigung. Diese kann individuell nach Situation festgelegt werden.
Sie können mit uns individuell absprechen, welche Dienstleistungen wir für Sie verrichten sollen. Dabei entscheiden Sie, welche Erledigungen Sie selbst durchführen wollen, was auch für einen würdigen Abschied wichtig sein kann: für den Angehörigen noch einen letzten persönlichen Dienst vollziehen.
Einen genauen Preis für eine gesamte Bestattung kann man nicht nennen, da diese sehr unterschiedlich ausgeführt werden kann. Da die Bestattung eines Menschen eine komplexe Dienstleistung darstellt, die sich aus handwerklichen, beratenden und kaufmännischen Aspekten zusammensetzt sowie durch weitergereichte Gebühren (z. B. Friedhofsgebühren) und Kosten stark differiert, sollte man sich beim Bestatter des Vertrauens ein individuelles Angebot einholen. Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Bestattungsarten
Die Bestattungskosten für eine Feuerbestattung sind im Allgemeinen deutlich geringer als beispielsweise für eine Erdbestattung. Generell sind die Pflegekosten für ein Urnengrab geringer als die für ein Erdgrab. Ebenfalls ist die Urne günstiger als ein Sarg. Aber auf das Urnengrab können ebenfalls Urnen-Grabsteine aufgestellt werden. Allerdings ist zu beachten, dass bei einer Feuerbestattung ebenfalls Bestattungskosten für einen Sarg samt Innenausstattung entstehen, da in Deutschland eine sogenannte Sargpflicht für die Kremation besteht. Für die Kremation wird meist jedoch eine günstige Ausführung eines Sarges verwendet.
Es gilt als pietätvoller, den Leichnam für den Kremationsprozess in einem Sarg zu übergeben. Durch die Einäscherung in einem Sarg entstehen allerdings auch Vorteile für den Kremationsprozess.
Bei der Kremation wird hierzulande viel Wert auf einen umweltschonenden Prozess gelegt. Da der menschliche Körper zu einem hohen Prozentsatz aus Wasser besteht, wäre eine Kremation ohne Sarg mit einem zusätzlichen Energieaufwand verbunden. Bei der Einäscherung mit Sarg entzündet sich dieser ohne externe Brennstoffe von selbst. Anschließend verläuft die Kremierung lediglich durch die Zugabe von heißer Luft und ohne einen weiteren Energieaufwand. Nach der Kremation bleibt Asche mit einem Gewicht von etwa 5% des ursprünglichen Körpergewichtes zurück.
Durch die hohe Temperatur bei der Einäscherung verbrennen alle Gewebe- und Holzbestandteile. Da die menschlichen Knochen aus Kalk bestehen, überstehen diese mit Implantaten oder Metallen diesen Prozess. Nach dem Aussortieren von Metallen und Implantaten, bleibt nur die Asche des menschlichen Skelettes übrig.
Das heißt in der Urne befindet sich definitiv nur noch die Asche des Verstobenen.
Bestattungskosten sind mit dem Nachlass verbunden, das bedeutet die Erben haben die Kosten zu übernehmen. Soweit die Bestattungskosten weder vom Erben noch vom vertraglich Verpflichteten getragen werden können, trifft die Kostentragung die Verwandten in 1 Ordnung vgl. § 1601, § 1615 Abs. 2 BGB.
Wenn jemand verstirbt wird nach Angehörigen gesucht. Wenn kein Geld vorhanden ist und die Angehörigen vom Sozialhilfe beziehen, kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.
Sollten keine Angehörigen vorhanden sein und niemand anderen einen Auftrag erteilen, ordnet die Gemeinde oder Stadt am Sterbeort eine Bestattung an. Diese ist die einfachste Form der Bestattung und wird in der Regel Ortsüblich ausgeführt.